Wildbret

Wildbretverwertung


Interessierte und Jungjäger können hier alles zum Thema Wildbretverwertung finden: die allgemeine Verwertung, vom Aufbrechen, die Reifung, das Zerwirken an sich, die Lagerung und natürlich auch schmackhafte Wildrezepte.

Selbstverständlich kann auch Wildbret von Reh und Sau, wer mag auch vom Dachs, gemäss den Informationen unter Wildbret Verkauf käuflich erworben werden.

Zur allgemeinen Information möchte ich hier noch erwähnen, dass das auf der Jagd erlegte Wild mit dem Zeitpunkt der Erlegung in den Besitz der Jagdgesellschaft übergeht. Die Jagdgesellschaft verkauft dann das Wild normalerweise im ganzen Stück an interessierte Parteien. Meist sind dies Restaurants, Privatpersonen und natürlich die Jäger selbst. Der Erleger des Wildes hat gewöhnlich das Vorkaufsrecht.

Grundsätzlich gehört dem Erleger das "kleine Jägerrecht", dazu zählt das "Geräusch" (Zunge, Herz, Leber, Lunge, Milz und die Nieren), das Gescheide sowie allfällige Jagdtrophäen. Streng traditionell würde das kleine Jägerrecht auf denjenigen übergehen, der das Aufbrechen des erlegten Wildes besorgt.

Bei uns nimmt, wenn überhaupt, der Erleger häufig nur die Leber und die Trophäe. Der Rest wird schliesslich entweder gerne von Hundehaltern abgenommen oder entsorgt.