Wenn ich die Statistik meiner Homepage und meiner Referrer (Linkverweiser) nicht angeschaut hätte, dann wäre mir dieser spannende Artikel zu den Wildschweinschäden in Baselland
beinahe entgangen!
(Deshalb bin ich auch ein klein wenig stolz darauf, dass in dem Presseartikel auf meine Seite zum
Bundes-Gerichtsentscheid verwiesen wird)
Hier der Bericht als PDF:
Mal schauen, ob die Baselbieter Jäger sich nicht dem Bundesgerichtsurteil, den wir Solothurner
Jäger ja bekanntlich zu unseren Ungunsten herausgefordert haben, unterwerfen müssen.
Ich bin gespannt, ob der Kanton Baselland es tatsächlich schafft, die Kosten zu sparen und auf jemand anderes, wohl leider den Jägern, abzuwälzen...
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Rudolf vom Fürstenland/SG (Sonntag, 17 September 2017 18:28)
Ich dachte und bin immer noch der Meinung, dass lebendes Wild dem Staat gehört. Es leuchtet mir deshalb nicht ein, weshalb für Wildschäden die Jägerschaft aufkommen muss. Also auch hier müsste das sogenannte "Verursacherprinzip" spielen, so wie es die "lieben Politiker" nur zu gerne philosophieren. Liege ich etwa falsch? Ich lasse mich gerne belehren.
Ein Waldläufer (Montag, 18 September 2017 10:24)
Hallo Rudolf!
Vielen Dank für deinen geschätzten Kommentar.
Mit deiner Aussage hast du absolut Recht... das sehen wir Jäger wohl alle gleich, weshalb die Solothurner Jäger ja auch mit einer Beschwerde vor dem Bundesgericht versucht haben, darauf hinzuweisen (https://www.schweizer-jagdblog.ch/interessantes-zu-jagd-und-wild/aktuelles-zur-jagd/bundesgericht-zu-wildschaden-1/)!
Leider wurde mit Verweis auf das Gesetz die Beschwerde abgewiesen!!
Klar wollen jetzt auch die Baselbieter eine entsprechende Beteiligung an den Kosten fordern...
Waidmannsgrüsse, ein Waldläufer