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Generelle Leinenpflicht für Hunde im Kanton Solothurn


Leinenpflicht für Hunde in den Monaten Mai und Juni

Wie üblich für die Kantone in der Schweiz, hat jeder Kanton unterschiedliche Regelungen für die Leinenpflicht der Hunde in der Setz- und Brutzeit der Wildtiere.

Im Kanton Solothurn sind es die Monate Mai und Juni, in denen die generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Wald gilt! Im Kanton Baselland gilt die Leinenpflicht im Gegensatz jedoch vom 1. April bis zum 31. Juli jeden Jahres!!! Glatte zwei Monate mehr als im Solothurn!

Kein Wunder "flüchten" viele Hundehalter in unseren Kanton, um ihre Hunde trotz der Leinenpflicht frei laufen lassen zu können... das gewaltige Aufkommen der Hundehalter am Gempen an jedem Wochenende in dieser Zeit ist hierfür ein sehr gutes Beispiel!

Deshalb diskutieren die Polizei wie auch die Jagdverwaltung des Kantons Solothurn über eine Verlängerung der Leinenpflicht für Hunde um einen Monat. Mal schauen wie lange es bis zur allfälligen Einführung dauern wird!?

Folgend nun die Medienmitteilung sowie ein Schreiben an alle Jagdreviere, die durch die Polizei des Kanton Solothurn gestern versendet wurden:

Download
Medienmitteilung zur Leinenpflicht der Polizei des Kanton Solothurn
Leinenpflicht Medienmitteilung.pdf
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Download
Schreiben der Polizei des Kanton Solothurns zur Leinenpflicht
Leinenpflicht Schreiben.pdf
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Für jeden Hundehalter sollte es selbstverständlich sein, auf die Bedürfnisse der Wildtiere Rücksicht zu nehmen und ihre Hunde entsprechend an die Leine zu nehmen!

Mit einer Flexi-Leine kann jedem Hund immer noch ein genügend grosser Freiraum auf jedem Spaziergang gewährt werden.


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